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Scopewire | BESCHWERDEVERFAHREN NACH DEM LKSG UND MELDESTELLE NACH DEM HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ
Erstellt vor 5 Monaten, Di, 23 Jul 2024 15:25:48 von Scopewire Data GmbH in Nachrichten / Blogs
Nach dem LkSG müssen bestimmte Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten, über das betroffene Personen auf Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards hinweisen können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern; das LkSG für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Daher müssen alle Unternehmen, für die das LkSG gilt, auch die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern; das LkSG für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Daher müssen alle Unternehmen, für die das LkSG gilt, auch die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen.
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