Ende Mai hat die EU das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) final verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben nun die Aufgabe, das Gesetz in nationales Recht zu überführen. Da es in Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz gibt, stellt sich die Frage, inwiefern die CSDDD den Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beeinflusst.